Ethik-Richtlinien

Ethik-Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) e. V. gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung am 18.9.2003, ergänzt durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 11.10.2007.

Präambel

Die ethischen Richtlinien stellen Leitlinien im Sinne einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Mitglieder der DGSF dar. Sie beziehen sich auf jede Form eigenverantwortlichen Handelns im therapeutischen, beraterischen, supervisorischen, berufspolitischen, wissenschaftlichen und publizistischen Bereich sowie in der Fort- und Weiterbildung.
Sie dienen:

  • der Förderung des ethischen Diskurses innerhalb des Verbandes;
  • der Handlungsorientierung der Mitglieder;
  • dem Schutz der KlientInnen, SupervisandInnen und WeiterbildungskandidatInnen vor unethischem und unprofessionellem Handeln.

Sie sind Grundlage für die Klärung von Beschwerden und Konflikten.
Die ethischen Richtlinien stellen Mindestanforderungen an ein verantwortungsbewusstes Handeln dar und unterstützen dessen kritische Reflexion.

Grundhaltungen

Die Grundhaltung systemischer BeraterInnen, TherapeutInnen, SupervisorInnen und WeiterbildnerInnen ist gekennzeichnet durch Achtung, Respekt und Wertschätzung gegenüber einzelnen Personen und Systemen. Dies beinhaltet die Akzeptanz einzelner als Person und die Allparteilichkeit gegenüber den zum System gehörenden Personen, unabhängig von deren Alter, Geschlecht, ethnischer Herkunft, Kultur, Status, sexueller Orientierung, Weltanschauung und Religion.
Die KlientInnen werden als ExpertInnen für sich und ihre Lebensgestaltung gesehen. Sie werden zur Entdeckung und selbstbestimmten Nutzung eigener Ressourcen angeregt, dabei unterstützt und begleitet.
BeraterInnen und TherapeutInnen orientieren sich in ihrem Handeln daran, die Möglichkeitsräume der KlientInnen und Systeme zu erweitern und deren Selbstorganisation zu fördern. Insbesondere nehmen sie Themen, die sich unter der Genderperspektive stellen, sensibel wahr. Dabei werden eigene Prämissen einer ständigen Reflexion unterzogen.
Für Beratung und Therapie gilt das Prinzip: so kurz wie möglich, so lang wie nötig.

Fachliche Kompetenz

Die Mitglieder der DGSF verpflichten sich:

  • die für ihre jeweilige professionelle Tätigkeit erforderliche Kompetenz gemäß den Qualitätsstandards der systemischen Fachgesellschaften zu erwerben;
  • die eigene Haltung und Handlungskompetenz einer ständigen selbstkritischen Prüfung zu unterziehen und durch regelmäßige Fortbildung sowie Studium der einschlägigen Literatur zu erweitern;
  • die Qualität des eigenen professionellen Handelns durch Intervision bzw. Supervision zu sichern;
  • eine eventuelle Tätigkeit in der Fort- und Weiterbildung regelmäßig zu evaluieren;
  • nur Leistungen im Rahmen nachweislich erworbener Kenntnisse anzubieten.

Zu den fachlichen Standards systemischen Handelns gehört, im jeweiligen Kontext auch mit anderen Systemen und Fachleuten zusammenzuarbeiten sowie deren Kompetenzen und Ressourcen mit einzubeziehen.
DGSF-Mitglieder sollen im Rahmen ihrer persönlichen bzw. institutionellen Möglichkeiten zur Mitwirkung an Forschungsvorhaben bereit sein.

Selbstfürsorge

Reflektierte Professionalität beinhaltet einen sorgsamen Umgang mit den persönlichen und fachlichen Ressourcen und deren Pflege. Für den Einzelnen / die Einzelne heißt das:

  • die Grenzen der eigenen Belastbarkeit zu kennen;
  • Anzeichen rechtzeitig zu bemerken;
  • institutionelle und individuelle Entlastungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen;
  • eine Balance zwischen der eigener Rolle und dem Auftrag im jeweiligen Kontext zu finden;
  • sich einer reflektierenden Außenwelt zu stellen (Supervision, Intervision,Fortbildung).

Schweigepflicht

Die Mitglieder der DGSF verpflichten sich, alle Mitteilungen ihrer KlientInnen entsprechend den gesetzlichen Regelungen vertraulich zu behandeln, auch über den Tod hinaus. Die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen ist für jedes Mitglied des Systems zu gewährleisten. Sie müssen auch für den Fall von Krankheit, Unfall oder Tod des/der BeraterIn bzw. TherapeutIn sicher gestellt werden. Diese Schweigepflicht gilt auch für Supervisionen und Intervisionen, für Veröffentlichungen und für die Fort- und Weiterbildung.

KlientInneninformationen dürfen nur mit deren schriftlicher Einwilligung oder bei gesicherter Anonymität in der Fort- und Weiterbildung oder in Veröffentlichungen benutzt werden.
Die Dokumentation klientInnenbezogener Daten erfolgt unter Wahrung der Datenschutzbestimmungen entsprechend den fachlichen Standards.
Information und Aufklärung
In ihrem Bemühen um Klarheit und Transparenz gegenüber den KlientInnen/KundInnen informieren die Mitglieder der DGSF in verständlicher und angemessener Form über:

  • ihre berufliche Qualifikation und Verbandszugehörigkeit;
  • Art und Umfang der angebotenen Leistung und deren mögliche Folgen;
  • die finanziellen Bedingungen;
  • die Vertraulichkeit und die Schweigepflicht;
  • die Art der Dokumentation von Daten.

Jede unwahrhaftige oder irreführende Werbung ist zu unterlassen.
Den KlientInnen wird Gelegenheit gegeben, frei von Zeit- und situativem Druck über die Annahme der angebotenen Leistung zu entscheiden.
Kann eine gewünschte Leistung nicht bzw. nicht weiterhin angeboten werden, so ist dies in für die KlientInnen geeigneter Weise zu begründen und ihnen Hilfe bei der Weitervermittlung anzubieten.
Verbot von Diskriminierung, Ausbeutung und Ausnutzung
Systemische BeraterInnen und TherapeutInnen begegnen ihren KlientInnen mit Offenheit und Interesse, unabhängig von deren Alter, Geschlecht, ethnischer Herkunft, Kultur, Status, sexueller Orientierung, Lebensorientierung und Religion.
Sie machen sich die daraus resultierenden Unterschiede zwischen sich und ihren KlientInnen bewusst. Sie übernehmen die Verantwortung für eine vertrauensvolle, geschützte und für die KlientInnen förderliche Beziehung.
Die Mitglieder der DGSF verpflichten sich zu einem verantwortungsvollen Umgang mit dem besonderen Vertrauens- und Abhängigkeitsverhältnis der KlientInnen bzw. WeiterbildungskandidatInnen. Wird dieses zur Befriedigung persönlicher, emotionaler oder sexueller, wirtschaftlicher oder sozialer Interessen missbraucht, stellt dies einen klaren Verstoß gegen die Ethik-Richtlinien der DGSF dar. Im Fall einer Konfusion zwischen professioneller Rolle und persönlichen Interessen muss diese sofort entflochten werden.

Beziehungen, die die professionelle Unabhängigkeit und Urteilsfähigkeit gegenüber KlientInnen, SupervisandInnen oder WeiterbildungskandidatInnen einschränken, sind zu vermeiden. Dieses Abstinenzgebot gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit für mindestens zwei Jahre.
Berücksichtigung spezifischer Kontexte

Weiterbildung

Mitglieder der DGSF, die in der Weiterbildung tätig sind, verpflichten sich, die WeiterbildungsteilnehmerInnen mit den Ethik-Richtlinien der DGSF vertraut zu machen.

Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
Das Wohl des Kindes erfordert:

  • die Anerkennung und Wertschätzung der Eltern und deren Autorität;
  • die Beachtung der Loyalitäten, in denen Kinder gebunden sind sowie die Anerkennung der Rechte des Kindes im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention;
  • die Einsicht, dass professionelle HelferInnen weder als Eltern fungieren noch diese ersetzen können;
  • das Bemühen um informierte Zustimmung des Minderjährigen zu erforderlichen Maßnahmen.

Zwangskontext

Beratung und Therapie in Zwangskontexten erfordert:

  • die Berechtigung von Kontrollaufträgen zu hinterfragen und den Kontext immer wieder zu überprüfen;
  • die Bereitschaft, eigene Gewissheiten, Normen und Definitionen in Frage zu stellen;
  • die Sicherung eines dialogischen Umganges mit den KlientInnen, der eigenständige Entscheidungen und selbstbestimmtes Handeln der KlientInnen im Rahmen des Zwangskontextes ermöglicht;
  • die Tatsache, dass sich bestimmte Dinge nicht verändern lassen und damit die eigenen Grenzen zu akzeptieren.

Die gegebene triadische Sichtweise erfordert fortbestehende Kooperation und gründliche Reflexion.

Onlineberatung

DGSF-Mitglieder verpflichten sich, eventuell angebotene mediale Beratung (z.B. Onlineberatung / Telefonberatung) in Übereinstimmung mit den Ethik-Richtlinien der DGSF auszurichten. Bei der medial vermittelten Form der Beratung bedarf es dabei der Aneignung grundlegender Kompetenzen in Bezug auf das genutzte Beratungsmedium sowie einer medienspezifischen fachlichen Auseinandersetzung und Reflexion dieser Beratungsprozesse. Die potentiellen KlientInnen sind über das konkrete Beratungsangebot und die vertraglichen Modalitäten vor Beginn der Beratung umfassend zu informieren.
Die speziellen Aspekte der geltenden Datenschutzbestimmungen sind angemessen zu berücksichtigen und die dafür notwendigen sicherheitstechnischen Voraussetzungen entsprechend dem aktuellen Stand der Technik zu schaffen.
KlientenInnen sind vor Beginn der Beratung darauf aufmerksam zu machen, dass es beim derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, ins Netz gestellte persönliche Daten zuverlässig gegen Missbrauch zu schützen.
Vorgehen bei Anfragen, Beschwerden und Verstößen gegen die Ethik-
Richtlinien

Der Ethik-Beirat der DGSF ist verpflichtet, jede an ihn gerichtete Anfrage und Beschwerde in gemeinsamer Beratung gewissenhaft zu bearbeiten. Die Informationen sind vertraulich zu behandeln.
Nach gründlicher Befragung aller Beteiligten wird innerhalb einer angemessenen Frist eine einvernehmliche Lösung angestrebt. Auf Wunsch erarbeitet der Ethik-Beirat eine schriftliche Stellungnahme.
Über eventuell notwendige Maßnahmen bzw. Sanktionen entscheiden gemäß der Satzung der Vorstand bzw. die Mitgliederversammlung.
Gesellschaftspolitische Verantwortung der DGSF und ihrer Mitglieder
Systemische BeraterInnen und TherapeutInnen engagieren sich in ihrer gesellschaftlichen Verantwortung für die Weiterentwicklung ihrer fachlichen Standards und für die gesundheits-, sozial- und gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen ihrer Tätigkeit.
In ihrem fachlichen und sozialen Engagement stehen sie für das Zusammenwirken in Systemen, für Möglichkeiten und Formen der Konfliktlösung und Konsensbildung.

Stand: Oktober 2007